Geltungsbereich
1 Die in
dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen gelten für das Pflichtfahrgebiet
der Stadt Frankfurt am Main.
2 Das Pflichtfahrgebiet
der Stadt Frankfurt am Main umfaßt den Verkehrsraum des ehemaligen
Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbundes GmbH (FVV), und wird somit
im Norden begrenzt durch Friedberg, im Osten begrenzt durch Hanau,
im Süden begrenzt durch Goddelau-Erfelden, im Westen begrenzt
durch Wiesbaden.
Ausgenommen
ist der zum Bundesland Rheinland-Pfalz gehörende Verkehrsraum
sowie der verwaltungsmäßige Zuständigkeitsbereich
der Stadt Friedberg.
3 Auf die
einschlägigen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes
und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere auf § 47 Abs. 2 PBefG,
wonach Taxen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen
nur in der Gemeinde bereitgestellt werden dürfen, in der sich
der Betriebssitz des Unternehmers befindet, wird verwiesen.
Beförderungsentgelte

Großraum-Zuschlag (24 Stunden / bei mehr
als 4 Personen) = 7 Euro