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Taxitarif Frankfurt am Main

 

Geltungsbereich

1 Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für das Pflichtfahrgebiet der Stadt Frankfurt am Main.

2 Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Frankfurt am Main umfaßt den Verkehrsraum des ehemaligen Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbundes GmbH (FVV), und wird somit im Norden begrenzt durch Friedberg, im Osten begrenzt durch Hanau, im Süden begrenzt durch Goddelau-Erfelden, im Westen begrenzt durch Wiesbaden.

Ausgenommen ist der zum Bundesland Rheinland-Pfalz gehörende Verkehrsraum sowie der verwaltungsmäßige Zuständigkeitsbereich der Stadt Friedberg.

3 Auf die einschlägigen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere auf § 47 Abs. 2 PBefG, wonach Taxen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nur in der Gemeinde bereitgestellt werden dürfen, in der sich der Betriebssitz des Unternehmers befindet, wird verwiesen.

Beförderungsentgelte

Tarif Aufkleber

Großraum-Zuschlag (24 Stunden / bei mehr als 4 Personen) = 7 Euro

 
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Fahrten ausserhalb des Pflichtfahrgebiets (Großraum Frankfurt)  

 

Preise für Fahrten ausserhalb des Pflichtfahrgebiets sind verhandelbar. Achten Sie besonders hier auf unsere Aktionsangebote.

Preisanfrage per Email: info@taxi-frankfurt.com